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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die Anlagestrategie gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).

Zusammenfassung

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Diese Kriterien werden durch Ausschlüsse und ESG-Ratings berücksichtigt. Die Strategie verbindet die nachhaltigen Investmentziele nicht spezifisch mit den OECD- Leitsätzen jedoch teilweise mit den UN Leitprinzipien. Durch die Berücksichtigung von Governance-Ratings bei der Auswahl der Zielinvestments werden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auch in Indexfonds mit nachhaltigen Investmentzielen berücksichtigt.

Das Finanzprodukt berücksichtigt bei der Auswahl der investierten Vermögensgegenstände nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dies wird unter anderem durch die Anwendung von Ausschlusskriterien und der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch diese Investitionen („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) sichergestellt.

Die Berücksichtigung erfolgt auf Ebene der einzelnen Zielinvestments.

Die Strategie investiert stark überwiegend in Aktienfonds. Anleihe- und Geldmarktfonds ergänzen mit einem kleineren Anteil von 15-20% das Portfolio. Die Strategie nutzt Nachhaltigkeitsfilter wie ESG/SRI-Kriterien und reduziert durch Ausschlussverfahren die CO2-Intensität des Portfolios. Zusätzlich werden Faktoren, die langfristig zu einer Outperformance führen können, integriert. Im Aktiensegment zählen hierzu unter anderem der Value- und der Size-Faktor. Niedrigere Bonitäten und längere Laufzeiten bei Schuldtiteln dienen in Anleihenpart als zusätzliche Faktoren. Im Fokus steht der Wertzuwachs nach Inflation. Durch regelmäßiges Rebalancing und globale Diversifikation soll dies erreicht werden. Moderate Wertschwankungen werden in Kauf genommen.

In die Bewertung können unter anderem Aspekte wie die Eigentümerstruktur, die Zusammensetzung der Führungsgremien sowie die Vergütungspolitik, Rechnungslegung, Geschäftsethik und Steuertransparenz einfließen. Zudem werden Unternehmen mit besonders schwerwiegenden Kontroversen ausgeschlossen, dabei fließen Aspekte der guten Unternehmensführung ein. Dies kann zum Beispiel Bestechung, Steuerhinterziehung, Insider-Handel, Geldwäsche, Verstöße gegen Sanktionen sowie Rechnungslegungsverstöße umfassen.

Gemäß den verbindlichen Elementen der Anlagestrategie werden folgende Mindestanteile zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale investiert:

Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden aus den für die Anlagestrategie festgelegten verbindlichen Elementen abgeleitet. Alle verbindlichen Elemente werden intern überwacht. Sofern es zu Verstößen kommt, werden diese an die zuständigen Stellen gemeldet und auf der Grundlage interner Verfahren gelöst. Es wird über die verbindlichen Elemente im Rahmen des Berichts der genannten Nachhaltigkeitsindikatoren im Zuge der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung berichtet.

Ökologische oder soziale Merkmale werden in der Strategie anhand quantitativer Methoden, insbesondere anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren, bewertet und gemessen. Die durch die Zielinvestments berichteten Werte zu den Merkmalen werden über die Strategie aggregiert und in Relation zu den Parametern der Strategie gesetzt.

Für die Bewertung der Nachhaltigkeit stützt sich die Deutsche Wertpapiertreuhand auf die Daten der verwendeten Fonds.

Die Deutsche Wertpapiertreuhand zieht die öffentlich zugänglichen Informationen der Produkthersteller wie Factsheets, Key Investor Information Documents (KIID) oder Basisinformationsblätter (BIPs) heran, um die angewandten ESG-Standards der Finanzinstrumente zu prüfen.

Die Daten werden über die Webseiten der Produktanbieter manuell erhoben und verarbeitet.

Es erfolgt keine Schätzung von Daten durch die Deutsche Wertpapiertreuhand. Es ist nicht auszuschließen, dass von Seiten der Produktanbieter oder Ratingagenturen ein geringer Anteil der Daten aufgrund fehlender Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt wird.

Es kann Einschränkungen bei der Verwendung von Daten von Datenanbietern geben, falls diese nicht alle relevanten Unternehmen abdecken oder die Daten fehlerhaft oder unvollständig sind. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter Umständen keine vollständige Bewertung sozial-ökologischer Merkmale vorgenommen werden kann. Zudem gibt es Abhängigkeiten von der Zuverlässigkeit der Daten der Produktanbieter.

Unsere Sorgfaltspflicht in Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten wahren wir unter anderem durch fachgerechte Verwaltung der Gelder und Finanzinstrumente, laufende Kontrollen der Anlagestrategie und den Einsatz kompetenter und erfahrener Mitarbeiter. Diese Verfahren umfassen folgende interne und externe Kontrollen: Die Einhaltung der organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie externer Prüfer überwacht bzw. überprüft.

Die Deutsche Wertpapiertreuhand betreibt im Rahmen der Anlagestrategie selbst keine aktive Mitwirkungspolitik.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Diese Kriterien werden durch Ausschlüsse und ESG-Ratings berücksichtigt. Die Strategie verbindet die nachhaltigen Investmentziele nicht spezifisch mit den OECD- Leitsätzen jedoch teilweise mit den UN Leitprinzipien. Durch die Berücksichtigung von Governance-Ratings bei der Auswahl der Zielinvestments werden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auch in Indexfonds mit nachhaltigen Investmentzielen berücksichtigt.

Das Finanzprodukt berücksichtigt bei der Auswahl der investierten Vermögensgegenstände nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dies wird unter anderem durch die Anwendung von Ausschlusskriterien und der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch diese Investitionen („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) sichergestellt.

Die Berücksichtigung erfolgt auf Ebene der einzelnen Zielinvestments.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Anlagestrategie

Die Strategie investiert stark überwiegend in Aktienfonds. Anleihe- und Geldmarktfonds ergänzen mit einem kleineren Anteil von 15-20% das Portfolio. Die Strategie nutzt Nachhaltigkeitsfilter wie ESG/SRI-Kriterien und reduziert durch Ausschlussverfahren die CO2-Intensität des Portfolios. Zusätzlich werden Faktoren, die langfristig zu einer Outperformance führen können, integriert. Im Aktiensegment zählen hierzu unter anderem der Value- und der Size-Faktor. Niedrigere Bonitäten und längere Laufzeiten bei Schuldtiteln dienen in Anleihenpart als zusätzliche Faktoren. Im Fokus steht der Wertzuwachs nach Inflation. Durch regelmäßiges Rebalancing und globale Diversifikation soll dies erreicht werden. Moderate Wertschwankungen werden in Kauf genommen.

In die Bewertung können unter anderem Aspekte wie die Eigentümerstruktur, die Zusammensetzung der Führungsgremien sowie die Vergütungspolitik, Rechnungslegung, Geschäftsethik und Steuertransparenz einfließen. Zudem werden Unternehmen mit besonders schwerwiegenden Kontroversen ausgeschlossen, dabei fließen Aspekte der guten Unternehmensführung ein. Dies kann zum Beispiel Bestechung, Steuerhinterziehung, Insider-Handel, Geldwäsche, Verstöße gegen Sanktionen sowie Rechnungslegungsverstöße umfassen.

Aufteilung der Investitionen

Gemäß den verbindlichen Elementen der Anlagestrategie werden folgende Mindestanteile zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale investiert:

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden aus den für die Anlagestrategie festgelegten verbindlichen Elementen abgeleitet. Alle verbindlichen Elemente werden intern überwacht. Sofern es zu Verstößen kommt, werden diese an die zuständigen Stellen gemeldet und auf der Grundlage interner Verfahren gelöst. Es wird über die verbindlichen Elemente im Rahmen des Berichts der genannten Nachhaltigkeitsindikatoren im Zuge der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung berichtet.

Methoden

Ökologische oder soziale Merkmale werden in der Strategie anhand quantitativer Methoden, insbesondere anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren, bewertet und gemessen. Die durch die Zielinvestments berichteten Werte zu den Merkmalen werden über die Strategie aggregiert und in Relation zu den Parametern der Strategie gesetzt.

Datenquellen und -verarbeitung

Für die Bewertung der Nachhaltigkeit stützt sich die Deutsche Wertpapiertreuhand auf die Daten der verwendeten Fonds.

Die Deutsche Wertpapiertreuhand zieht die öffentlich zugänglichen Informationen der Produkthersteller wie Factsheets, Key Investor Information Documents (KIID) oder Basisinformationsblätter (BIPs) heran, um die angewandten ESG-Standards der Finanzinstrumente zu prüfen.

Die Daten werden über die Webseiten der Produktanbieter manuell erhoben und verarbeitet.

Es erfolgt keine Schätzung von Daten durch die Deutsche Wertpapiertreuhand. Es ist nicht auszuschließen, dass von Seiten der Produktanbieter oder Ratingagenturen ein geringer Anteil der Daten aufgrund fehlender Berichterstattung auf Unternehmensebene geschätzt wird.

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es kann Einschränkungen bei der Verwendung von Daten von Datenanbietern geben, falls diese nicht alle relevanten Unternehmen abdecken oder die Daten fehlerhaft oder unvollständig sind. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter Umständen keine vollständige Bewertung sozial-ökologischer Merkmale vorgenommen werden kann. Zudem gibt es Abhängigkeiten von der Zuverlässigkeit der Daten der Produktanbieter.

Sorgfaltspflicht

Unsere Sorgfaltspflicht in Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten wahren wir unter anderem durch fachgerechte Verwaltung der Gelder und Finanzinstrumente, laufende Kontrollen der Anlagestrategie und den Einsatz kompetenter und erfahrener Mitarbeiter. Diese Verfahren umfassen folgende interne und externe Kontrollen: Die Einhaltung der organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie externer Prüfer überwacht bzw. überprüft.

Mitwirkungspolitik

Die Deutsche Wertpapiertreuhand betreibt im Rahmen der Anlagestrategie selbst keine aktive Mitwirkungspolitik.

Bestimmter Referenzwert

Vorvertragliche Informationen zu der Strategie nach Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852

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