Fondsmanager

Die Beratung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft in Bezug auf einen spezifischen Fonds ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Damit ein Fondsmanager einen Fonds – besser gesagt eine KVG in Bezug auf einen Fonds – beraten darf, braucht er eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 WpIG. Die Alternative hierzu ist die Partnerschaft in einem Fonds Advisory Haftungsdach.

Partnerschaft

Für Sie als Fondsmanager ist das Partnerschaftsmodell Haftungsdach Fund Advisory relevant.