Kosten

Die Kostenstruktur eines Fonds besteht aus mehreren Bestandteilen:

  1. Verwaltungsvergütung Als Fondsinitiator definieren und erhalten Sie als Fondsberater bzw. Fondsmanager die Verwaltungsvergütung selbst.
  2. KVG Die Vergütung für die KVG ist in der Verwaltungsvergütung enthalten oder wird separat ausgewiesen. Die Vergütung hängt von der gewählten Konstellation und dem Fondsvolumen ab. In der Regel liegt sie zwischen 0,25 % und 0,40 % p.a.
  3. Depotbank Die Kosten der Depotbank sind ebenfalls stark von Konstruktion und Volumen des Fonds abhängig. Sie liegen in der Regel zwischen 0,08 % und 0,15 % p.a.
  4. Bestandsprovisionen Separat ausgewiesen oder in der Verwaltungsvergütung enthalten sind gegebenenfalls die Bestandsprovisionen für den externen Vertrieb Ihres Fonds. Die Bestandsprovisionen gestalten sich je nach Ausrichtung des Fonds und des Fondsvertriebs sehr unterschiedlich. Sie bewegen sich in der Regel zwischen 0 % und 0,7 % p.a.

Mindestkosten

Um eine gewisse Wirtschaftlichkeit bei kleineren Volumina sicherzustellen, verlangen die Dienstleister als Ergänzung zu den prozentualen Vereinbarungen in der Regel Mindestsummen in absoluter Höhe.

Haftungsdach

Die Kosten des Haftungsdachs betragen in der Regel zwischen 0,05 % (5 Basispunkte) und 0,15 % (15 Basispunkte) p.a.

MiFID II

Bei der Gestaltung der Kostenstruktur ist es wichtig, aktuelle und künftige Regulierungen, insbesondere die Auswirkungen von MiFID II, zu berücksichtigen.

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