Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Auflegung und die Administration Ihres Fonds erfolgen durch die KVG (Kapitalverwaltungsgesellschaft). Die Investmententscheidungen werden von Ihnen oder von einem externen Asset Manager in Ihrem Auftrag getroffen.
Die KVG erbringt für den Fondsinitiator folgende Dienstleistungen: die Auflegung des Fonds, die Fondsbuchhaltung, die Portfolioverwaltung, das Reporting an die Öffentlichkeit, den Austausch mit Handelsplattformen und Banken sowie das Meldewesen für und die laufende Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden.
Ihre Beziehung zum Fonds und zur KVG kann auf zweierlei Arten gestaltet werden:
Advisory Mandat
Die erste Variante ist das Beratungsmandat (Advisory). Dabei unterbreiten Sie (oder der von Ihnen eingesetzte externe Asset Manager) der KVG einen Anlagevorschlag, welcher von der KVG geprüft und im Ermessen der KVG ausgeführt wird. Das Advisory Mandat ist bei Private Label Fonds der Regelfall.
Outsourcing Mandat
Die zweite Variante betrifft das Verwaltungsmandat (Outsourcing). Hierbei gibt die KVG einen Teil ihrer Verantwortung in der Verwaltung an Sie als externer Manager ab (Outsourcing). Somit können Sie die Anlageentscheidungen selbst treffen und teilweise sofort umsetzen. Diese Variante ist deutlich aufwendiger und kommt vor allem bei Realtime-Trading-Strategien zum Einsatz.
Welche KVG?
Es gibt eine Reihe von KVGs, welche sich dem Private Label Fonds Geschäft widmen. Welche KVG für Ihr Vorhaben optimal ist, lässt sich erst nach Definition des Fondsprojektes entscheiden. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie richtige KVG zu finden.
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