FAQ
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der meistgestellten Fragen. Falls Ihre Frage nicht enthalten ist, setzen Sie sich gerne telefonisch (unter 09132 75030 20 oder per E-Mail) mit uns in Verbindung.
Depoteröffnung
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Wie kann ich ein Depot eröffnen?
Eröffnen Sie hier Ihr Depot einfach online. Sie werden Schritt für Schritt durch den Eröffnungsprozess geführt. -
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich ein SelfVest-Depot eröffnen kann?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen weder Ihren Wohnsitz in den USA haben noch dort steuerpflichtig sein. -
Wie lange dauert die Depoteröffnung?
Die Depoteröffnung erfolgt seitens SelfVest in Echtzeit. Die Dauer der Kontoeröffnung ist zusätzlich abhängig von der Menge der Kontoeröffnungen, die bei der Depotbank eingehen. Bei großer Nachfrage kann die Eröffnung mehrere Werktage in Anspruch nehmen. -
Mit welcher Depotbank arbeitet SelfVest zusammen?
SelfVest arbeitet exklusiv mit der DAB BNP Paribas S.A. (DAB) als depotführende Bank zusammen. Die DAB ist eine Marke der deutschen Niederlassung der französischen Großbank BNP Paribas S.A. in München. Als hoch spezialisierter Dienstleister arbeitet die DAB ausschließlich für unabhängige Vermögensverwalter und Broker. Die Bank besteht bereits seit 1994 und firmierte in dieser Zeit als Direktanlagebank. Sie war eine der ersten Direktbanken Deutschlands. -
Gibt es eine Mindestanlagesumme?
Nein, für Einmalanlagen gibt es keine Mindestanlagesumme. Fonds-Sparpläne müssen mindestens über einen Betrag von 25,00 Euro eingerichtet werden. -
Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu legitimieren?
Die Legitimation erfolgt mittels PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren. -
Was passiert, nachdem ich meine Legitimation abgeschlossen habe?
Wenn Sie sich erfolgreich legitimiert haben, gibt es für Sie nichts mehr zu tun. Ihre Daten werden an die Depotbank übermittelt und die Konto- und Depoteröffnung veranlasst. Falls sich von unserer Seite aus noch Fragen zu den eingereichten Unterlagen ergeben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. -
Kann ich mich auch mit ausländischem Ausweisdokument legitimieren?
Ja, eine Legitimation mit ausländischem Ausweisdokument ist möglich. Falls das Dokument keine Adresse enthält, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung. -
Gibt es ein Demokonto?
Nein, es gibt leider kein Demokonto. -
Können auch Gemeinschaftsdepots eröffnet werden?
Ja, Sie können auch Gemeinschaftsdepots eröffnen. Die Eröffnung erfolgt komplett digital. -
Gibt es die Möglichkeit, mehrere Depots zu eröffnen?
Ja, Sie können mehrere Depots eröffnen. -
Kann jemand Bevollmächtigter meines Depots werden?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, eine Konto- und Depotvollmacht für eine volljährige Person auszustellen. -
Kann ich ein Fremdwährungskonto eröffnen?
Ja, Sie können ein Fremdwährungskonto (unter anderem in US-Dollar, Schweizer Franken, Britischen Pfund und Japanischen Yen) eröffnen. -
Wie kann ein Depotübertrag beantragt werden?
Mittels eines Formulars können Sie die Einlieferung Ihrer Wertpapiere von einem Fremdinstitut zur DAB BNP Paribas beauftragen. -
Wie lange dauert ein Depotübertrag?
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Depotübertrags maximal drei Wochen. Die Zeitspanne ist von der Geschwindigkeit der abgebenden Bank abhängig und kann je nach abgebender Bank deutlich variieren. -
Können auch Depots von ausländischen Banken oder Brokern übertragen werden?
Wenn die abgebende Bank zustimmt, können auch Depots bei ausländischen Banken oder Brokern übertragen werden. -
Was kostet ein Wertpapierübertrag?
Lediglich Depotübertragungen aus dem Ausland sind gegebenenfalls kostenpflichtig. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier. Wenn der Depotübertrag im Rahmen einer Depotauflösung erfolgt, darf die abgebende Bank hierfür keine Gebühren verlangen. Damit verbundene steuerliche Zusammenhänge sind separat zu betrachten.
Allgemein
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Wie kann ich mich bei SelfVest einloggen?
Loggen Sie sich hier ein. Wir benötigen hierzu Ihre E-Mail-Adresse und Ihr bei der Registrierung vergebenes Passwort. Sollten Sie ihr Passwort vergessen haben, können Sie es hier zurücksetzen. Falls Sie gar keinen Zugriff mehr auf Ihre Zugangsdaten haben, setzen Sie sich bitte telefonisch (unter 09132 750300) oder per E-Mail mit uns in Verbindung. -
Wie ist mein Geld abgesichert?
Ihr Geld ist durch unsere Depotbank, die DAB BNP Paribas S.A. München, abgesichert. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie hier.
Die Depotbanken sind von den deutschen Aufsichtsbehörden, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), beziehungsweise von den europäischen Aufsichtsbehörden beaufsichtigte Kreditinstitute. Sie erfüllen die hohen gesetzlichen Anforderungen an Kapitalausstattung und regulierte Arbeitsweise. Da die Depotbanken Ihre Wertpapiere für Sie auf Ihrem persönlichen Depot verwahren, aber nicht besitzen, wäre Ihr Wertpapierbesitz grundsätzlich nicht von einer möglichen Insolvenz der Depotbank betroffen. Für das Geld auf Ihrem persönlichen Geldkonto gilt die staatliche Einlagensicherung sowie die Einlagensicherung durch den privaten Bankenverband. -
Was sind Kickbacks?
Bei Kickbacks handelt es sich um Zahlungen, die von Produktanbietern, beispielsweise Emittenten von Investmentfonds, an Banken ausgezahlt (rückvergütet) werden. Viele Investmentfonds erstatten nämlich einen Teil ihrer Gebühren zurück. Diese Rückerstattung geht in der Regel nicht an den Kunden, der davon meist gar nichts mitbekommt. Bei SelfVest ist das anders: 100 % der Kickbacks, die wir erhalten, reichen wir an Sie weiter. -
Wie schafft SelfVest es, 100 % der Kickbacks an mich weiterzugeben?
SelfVest arbeitet direkt und digital. Hierdurch sparen wir Kosten. Alle Kosten sind vollständig im Konditionsmodell eingepreist. Unser Geschäftsmodell sieht keine versteckten Kosten durch Einbehaltung von Kickbacks und Einschränkung des Fonds-Universums oder der Handelsplätze vor. Ein faires, transparentes Kostenmodell, das langfristige Kundenbeziehungen stärkt, ist für uns von oberster Priorität. -
Wie kann ich kündigen?
Um zu kündigen, erstellen Sie bitte ein formloses, gegengezeichnetes Schreiben und übermitteln uns dieses postalisch (an DWPT Deutsche Wertpapiertreuhand GmbH, Ringstraße 79, 91074 Herzogenaurach) oder per E-Mail.
Kosten
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Welche Gebühren fallen an?
Lesen Sie hier unsere Bank- und Betreuungsgebühren nach. -
Gibt es zusätzliche Handelsgebühren?
Ja, das Handelsplatzentgelt beträgt 1 Euro für alle Börsenplätze, jedoch nicht für den Fondshandel über die KVG. -
Müssen Negativzinsen oder ein Verwahrentgelt entrichtet werden?
Für Euro-Einlagen wird ein Verwahrentgelt in Rechnung gestellt, wenn eine Einlagenquote von 15 % überschritten wird. Die Bank kann dieses Entgelt ändern. Weitere Informationen finden Sie hier. -
Gibt es versteckte Kosten?
Nein, alle Kosten sind in den Bedingungen der Depotbank und seitens SelfVest im Betreuungsvertrag aufgeführt. Es gibt keine versteckten Kosten. -
Sind in- und ausländische Dividendenzahlungen gebührenpflichtig?
Nein, für in- und ausländische Dividendenzahlungen müssen keine Gebühren entrichtet werden. Das Quellenland behält jedoch gegebenenfalls Quellensteuer ein (siehe unten).
Steuern
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Habe ich Einsicht in meine Steuerinformationen?
Im Zuge der SelfVest-Registrierung wird Ihnen ein Onlinezugang zum DAB Tradingcenter eingerichtet. Bankmitteilungen inklusive der Jahressteuerbelege werden Ihnen dann im DAB-Postmanager zur Verfügung gestellt. -
Was ist ein Freistellungsauftrag und wie kann ich ihn einrichten?
Bis zu einer gewissen Höhe, die dem Sparerfreibetrag (Sparerpauschbetrag zuzüglich Werbungskosten) entspricht, können Kapitalerträge von einer Besteuerung befreit werden. Dieser beträgt 1.000 € für Alleinstehende bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepartner. Dafür muss mittels eines Formulars ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut eingereicht werden, der für alle Kapitalerträge gilt, die bei diesem Institut erzielt werden. -
Welche Fristen muss ich dabei beachten?
Generell sollte ein Freistellungsauftrag so früh wie möglich eingerichtet werden, spätestens jedoch Anfang Dezember für das laufende Kalenderjahr. -
Werden Kapitalertragsteuern, die bereits abgeführt wurden, nach Einrichtung eines Freistellungsauftrags rückerstattet?
Ja, bei bislang bankseitig abgeführten Kapitalertragsteuern auf Erträgnisse des jeweiligen Kalenderjahrs würde in diesem Fall eine Steueraufrollbuchung von der DAB-Steuerabteilung erfolgen. -
Wie funktioniert der Abzug der Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer wird vom Finanzinstitut automatisch abgeführt und fortlaufend berücksichtigt. Bei Verlusten wird sie gegebenenfalls mit den neuen Gewinnen verrechnet. Wenn ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist, wird die Abgeltungsteuer erst abgeführt, wenn der Betrag des Freistellungsauftrags aufgebraucht ist. -
Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?
Die Abführung der Kirchensteuer wird von der DAB BNP Paribas S.A. automatisch übernommen, ohne dass ein zusätzlicher Antrag eingereicht werden muss. Um die Kirchensteuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen zu können, benötigt die DAB Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum. Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie hier. -
Was passiert bei einem Gemeinschaftsdepot, wenn nur einer der Inhaber kirchensteuerpflichtig ist?
Bei gemeinschaftlichen Depots von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Erträge zu gleichen Anteilen auf die Ehe-/Lebenspartner verteilt. Jeder Partner zahlt dann gemäß dem jeweils übermittelten, personenbezogenen Kirchensteuerabzugsmerkmal Kirchensteuer auf seinen als hälftig angenommenen Ertragsanteil. Ist beispielsweise nur ein Ehe-/Lebenspartner in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, führt die DAB nur für seinen Ertragsanteil Kirchensteuer ab.
Nur, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass es sich bei den Gemeinschaftsdepot-Inhabern um Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner handelt, darf die DAB Kirchensteuer einbehalten. -
Was gilt es bei Verlustbescheinigungen zu berücksichtigen?
In Verlustbescheinigungen weisen Banken Verluste aus, die nicht mit den während des Kalenderjahres erzielten abzugspflichtigen Kapitalerträgen - auch rückwirkend - verrechnet werden konnten. Nach Ausstellung einer Verlustbescheinigung kann der darin ausgewiesene Verlust nicht wieder in den Verlusttopf eingestellt werden.
Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, wird der Verlusttopf automatisch auf das neue Kalenderjahr übertragen und mit den in diesem Kalenderjahr realisierten abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verrechnet. -
Kann ich eine Verlustbescheinigung erhalten?
Ja, Sie können eine Verlustbescheinigung jederzeit beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Formular bis zum 15.12. des jeweiligen Steuerjahres im Original bei der DAB eingereicht werden muss. -
Bekomme ich am Ende des Jahres eine Steuerbescheinigung?
Eine Jahressteuerbescheinigung wird für in Deutschland steuerpflichtige Privatpersonen und betriebliche Anleger erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten, wie z.B. Erträge, Gewinne, Ersatzbemessungsgrundlagen etc. vorhanden sind. Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
Steuerausländer erhalten keine Jahressteuerbescheinigung, sondern gegebenenfalls Einzelsteuerbescheinigungen bei Geschäftsvorfall, wenn in Deutschland Steuern angefallen sind (z.B. Steuer auf Dividenden deutscher Aktien).
Falls Sie im jeweiligen Steuerjahr Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) unterhielten, erhalten Sie eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung. Diese finden Sie im elektronischen Postfach der Consorsbank. -
Wann fällt ausländische Quellensteuer an? Kann ich mich von dieser befreien lassen?
Wenn im Ausland Kapitalerträge (Dividenden und Zinsen) erwirtschaftet werden, fallen darauf Steuern an, die das besagte Quellenland einbehält. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Land ab; manche Länder wie beispielsweise Irland erheben für Privatpersonen überhaupt keine Quellensteuer. Es gilt sich also über die steuerliche Lage im Quellenland zu informieren. Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Quellenland, können sich Investoren einen Teil der Quellensteuer zurückholen. Im DBA wird ein maximaler Steuersatz festgelegt, den ausländische Anleger entrichten müssen. Dieser liegt oftmals bei 15 Prozent und ist somit häufig niedriger als der Quellensteuersatz. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt eine Übersicht zur Verfügung, welche Steuersätze wo erhoben werden.
Für jede Quellensteuererstattung benötigen Sie einen sogenannten Tax-Voucher. Wenn Sie Ihre Quellensteuererstattung selbstständig bei der ausländischen Verwaltungsstelle initiieren möchten, können Sie dafür einfach per E-Mail Ihre TAX-Vouchers bei der DAB beantragen. -
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
Die Vorabpauschale wird Anfang des Folgejahres zum ersten Arbeitstag des nachfolgenden Kalenderjahres abgebucht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Handel
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Wie kann ich handeln?
Loggen Sie sich hierzu mit Ihren DAB Online-Zugangsdaten in das DAB Tradingcenter ein und wählen Sie Trading. Bitte beachten Sie, dass Orders stets mit 2-Faktor-Authentifizierung mittels der DAB SecurePlus App oder eines kostenpflichtigen DAB TAN-Generators freigegeben werden müssen. Alle Informationen zum Login und der DAB SecurePlus App finden Sie hier. -
An welchen Börsenplätzen kann ich handeln?
Es kann an allen gängigen Börsenplätzen (Börse Berlin, Börse Frankfurt, Börse München, Börse Stuttgart, Börse Hamburg, Börse Hannover, Börse Düsseldorf, Gettex, Tradegate und Xetra) gehandelt werden. -
Mit welchen Finanzprodukten kann ich handeln? Können auch Kryptowährungen gehandelt werden?
Prinzipiell können Sie mit allen Finanzprodukten handeln, die an der Börse angeboten werden. Ein direkter Handel mit Kryptowährungen ist derzeit jedoch nicht möglich. -
Zu welchen Uhrzeiten ist der Handel möglich?
Eine Übersicht der Börsenhandelszeiten finden Sie hier. -
Kann außerbörslich gehandelt werden?
Es kann an folgenden außerbörslichen Ausführungsplätzen gehandelt werden:- Lang & Schwarz als Market Maker für Aktien, ETF, Anleihen, Fondsanteile, ETP und verbriefte Derivate (via Tradelink)
- Baader als Market Maker für Fondsanteile (cats)
- Emittenten für den Handel von verbrieften Derivaten (via cats-OS, Tradelink oder LOX)
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Wie sieht es mit Intraday-Handel aus?
Ja, Intraday-Handel ist möglich. -
Gibt es eine Mindestordergröße?
Nein, es gibt keine Mindestordergröße. -
Bin ich Eigentümer der erworbenen Wertpapiere?
Ja, bei Kauf eines Wertpapiers erwerben Sie die Eigentumsrechte an diesem Wertpapier. -
Kann ich Sparpläne einrichten?
Ja, sofern der Ihrerseits gewählte Fonds oder ETF sparplanfähig ist, können Sie im DAB Tradingcenter unter „Geldanlage” einen individuellen Sparplan erstellen. Die monatliche Sparrate muss dabei mindestens 25,00 Euro betragen.
Konto- und Depotführung
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Wie nehme ich Ein- und Auszahlungen vor?
Einzahlungen auf Ihr Geldkonto können in der Regel von jedem Konto erfolgen.
Auszahlungen können Sie online vornehmen, sofern diese auf das von Ihnen hinterlegte Referenzkonto überwiesen werden sollen. Falls das Empfängerkonto nicht Ihr eingetragenes Referenzkonto ist, benötigt die DAB einen schriftlichen Überweisungsauftrag im Original. -
Besteht die Möglichkeit, Auslandsüberweisungen zu tätigen?
Ja, Auslandsüberweisungen sind möglich. Dabei muss allerdings festgelegt werden, wer die dafür anfallenden Gebühren trägt, die die DAB und die Empfängerbank in Rechnung stellen. -
Kann eine Watchlist angelegt werden?
Auf FondsVest können Sie eine Watchlist für Fonds anlegen. -
Hat mein Vertrag eine Mindestlaufzeit?
Nein, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Bei Kündigung des Depotkontovertrages mit Wertpapierdepot können Sie die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern. -
Was passiert, wenn der Depotinhaber verstirbt?
In diesem Fall möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen. Als ersten Schritt senden Sie uns bitte eine Kopie der Sterbeurkunde. Diese reichen wir an die DAB BNP Paribas S.A. weiter. Die Depotbank erstellt eine Finanzamtmeldung, welche wir an Sie weiterreichen. Zudem erläutert Ihnen die DAB BNP Paribas S.A. auf einem separaten Anschreiben die nächsten Schritte. In der Regel benötigt die Depotbank:- den Erbschein oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll im Original
- eine Legitimation aller Erben
- eine Original-Weisung mit dem Betreff „Verwendung des Guthabens von allen Erben”, welche von allen Erben unterzeichnet wurde
- einen von allen Erben unterschriebenen Original-Auftrag zur Konto- und Depotauflösung
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Kann ich alle einzelnen Transaktionen einsehen?
Ja, im DAB Tradingcenter können alle Aufträge bzw. Transaktionen abgerufen werden. Dies umfasst offene, bereits ausgeführte oder gestrichene Aufträge. -
Kann ich mir eine Portfolioübersicht erstellen?
Ja, im DAB Tradingcenter können Sie für Ihre Akten individuelle Portfolioübersichten generieren.
Detailinformationen
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