Warum man frühzeitig sein Online-Erbe regeln sollte
Wussten Sie, dass Apple eine digitale Nachlassverwaltung eingeführt hat? Apple-Nutzer von Apple-Geräten (zumindest iPhone und iPad ab iOS 15.2.) können künftig Nachlasskontakte bestimmen. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen, nachdem sie dem Tech-Konzern die Sterbeurkunde des Verstorbenen übermittelt haben, Zugriff auf die Daten im Onlinespeicher iCloud der verstorbenen Person.
Dies ist sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung aber es reicht leider nicht aus. Denn zum einen gibt es viele die Apple gar nicht nutzen, zum anderen hinterlässt man noch auf vielen anderen Plattformen Zugänge und Mitgliedschaften die hier sicherlich nicht mitabgedeckt werden.
2018 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch digitale Verträge eines Verstorbenen auf die Erben übergehen. Das heißt, es müssen auch Abos und alles Digitale weiter bezahlt und geregelt werden. Zum digitalen Nachlass zählen beispielsweise im Internet gespeicherte Fotos, Texte oder Videos, ebenso wie alle Nutzerkonten und Zugangsdaten sowie auch bei elektronischen Buchungen erworbene Bonuspunkte und Rabatte. Und vieles mehr.
So empfehle ich, schriftlich festzulegen, was nach dem Tod mit den Online-Konten, Passwörtern und anderen digitalen Daten passieren soll. Sollen die Profile in sozialen Netzwerken gelöscht werden? Wer erhält den Zugang zum E-Mail-Postfach? Grundsätzlich ergibt es Sinn, eine Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Wichtig ist es außerdem, eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten zu erstellen. Entscheidend ist, dass die Berechtige oder der Berechtigte weiß, wo sich die Informationen befinden und wie sie zugänglich sind. Sofern es einen unternehmerischen Hintergrund gibt, sollte unbedingt der private und der unternehmerische Nachlass getrennt werden. Hierbei hilft eine digitale Vorsorgemappe.
Entscheidend ist, dass grundsätzlich der Nachlass und dann im Besonderen auch der digitale Nachlass geregelt werden. Dafür kann sich ein Testament eignen. Auch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können um digitale Nachlassregelungen ergänzt werden. Deckt eine (notarielle) Vorsorgevollmacht diesen Bereich nicht ab, können weder ein (temporär) handlungsunfähiger Mensch noch sein Bevollmächtigter auf dessen digitale Vermögenswerte zugreifen. Je nach Wahl des Dokuments sind Formvorschriften und entsprechende Inhalte zu beachten.
Wer sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten ordentlich regelt, macht seinen Hinterbliebenen Vieles leichter.