Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Informationen nach Art. 3 - 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Ebenso ist es unser Ziel, soziale Belange und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und Anlageberatungstätigkeiten

Umweltbedingungen, soziale Missstände oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Mandanten haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen sowie Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. solche Investmentfonds empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Unsere Philosophie ist es, jedem Mandanten die individuell für ihn passende Anlagestrategie bzw. das für ihn passende Anlageprodukt anbieten zu können. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten sowohl konventionelle, nicht explizit nachhaltige Strategien und Produkte als auch Strategien und Produkte, die einen milden bis sehr strengen Nachhaltigkeitsansatz verfolgen. So können wir den individuellen Zielen, Vorstellungen und Bedürfnissen jedes einzelnen Mandanten gerecht werden.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Vergütungspolitik der Deutschen Wertpapiertreuhand ist grundsätzlich unabhängig von der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit variable Vergütungsbestandteile bestehen, orientieren sich diese an der Höhe des betreuten Vermögens. Hierdurch wird im Interesse einer nachhaltigen Steigerung des Vermögenswerts zwangsläufig auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gefördert. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren / Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt) sowie auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange haben, der Achtung der Menschenrechte zuwiderlaufen und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen und -empfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür geltenden rechtlichen Vorgaben gestaltet sich nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen schwierig. Insbesondere sehen wir uns derzeit noch außerstande, die einzelnen geforderten Nachhaltigkeitsindikatoren über unseren gesamten Anlagenbestand hinweg zuverlässig zu messen.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern. Wir sind aus diesem Grund dem UN Global Compact beigetreten.

Wir orientieren uns des Weiteren bei unserer Tätigkeit als Vermögensverwalter an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (Principles for Responsible Investment - PRI):

  1. Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
  2. Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
  3. Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
  4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
  5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
  6. Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren Anlagestrategien, mit denen ökologische oder soziale Merkmale gefördert oder ein nachhaltiges Investitionsziel angestrebt wird, finden Sie im Abschnitt Anlagestrategien bei der jeweiligen Strategie.

Stand: Juli 2023