Die zukunftssichere Vergütungsstruktur für Investmentberatung

Mit der Investmenttreuhand verfügen Sie über eine zukunftssichere Vergütungsstruktur für Ihre Dienstleistung.

Dienstleistung

Mit der Investmenttreuhand erbringen Sie die Investmentplanung und das Investmentcontrolling als eigenständige Dienstleistung. Sie rechnen diese Dienstleistung direkt mit Ihren Mandanten ab.

Zukunftssicher

In der Folge handelt es sich bei diesen Einnahmen nicht um eine Provision, die auch nicht zur weiteren Erhöhung Ihrer Dienstleistungsqualität ausgegeben werden muss. Sie vereinnahmen ein Honorar für eine eigenständige Dienstleistung. Folglich ist Ihre Einnahme gewinnerhöhend.

Honorare

Ihre Mandanten zahlen zwei Honorare:

  1. Investmentplanung und -controlling Ihre Mandanten zahlen Ihnen ein Honorar für Ihre Dienstleistung. Sie bestimmen die Höhe und die Struktur dieses Honorars. In der Regel stellen Berater einen Prozentsatz des betreuten Vermögens in Rechnung.
  2. Vermögensverwaltung Ihre Mandanten zahlen der Deutschen Wertpapiertreuhand ein Honorar für die Vermögensverwaltung. Die Höhe dieses Honorars beträgt 0,5 % p.a. des betreuten Vermögens, inklusive Mehrwertsteuer.

Unabhängigkeit

Die Summe der beiden Honorare ist in der Regel nicht höher als das Honorar, das Mandanten bei einer anderen Bank zahlen würden. Oft ist es niedriger, insbesondere wenn die versteckten Margen von Hausprodukten oder die Provisionen in der Anlageberatung berücksichtigt werden. Dabei haben Ihre Mandanten den zusätzlichen Vorteil, dass sie komplett unabhängig beraten werden.

Detailinformationen

Über welche Aspekte einer Partnerschaft mit der Investmenttreuhand Vermögensverwaltung möchten Sie mehr erfahren?