Kosten der Vermögens­verwaltung

Nicht zuletzt sollten Sie sich einen Überblick über die für Sie anfallenden Kosten verschaffen. Wie hoch ist das Honorar? Fallen Ausgabeaufschläge an? Was kostet die Depotführung? Wie hoch sind die Transaktionskosten? Gibt es eine Performancegebühr?

Die möglichen Vergütungskomponenten Ihres Vermögensverwalters bestehen aus:

  1. Verwaltungshonorar, oft ein Prozentsatz des verwalteten Vermögens
  2. Performancegebühr, oft ein Prozentsatz der erreichten Performance, eventuell unter Berücksichtigung einer Mindestrendite (Hurdle Rate) und einer Verlustaufholungsklausel (High Watermark)
  3. Bestandsprovisionen aus gehaltenen Zielinvestments, meistens Investmentfonds
  4. Rückvergütungen (Retrozessionen) aus Transaktionen, welche von der depotführenden Bank an den Vermögensverwalter gezahlt werden
  5. Rückvergütungen (Retrozessionen) aus der Depotgebühr, welche von der depotführenden Bank an den Vermögensverwalter gezahlt werden
  6. Ausgabeaufschläge, die bei einem Kauf eines Zielinvestments anfallen, und dem Vermögensverwalter gezahlt werden

Kosten der Depotbank

Zusätzlich zu den Kosten des Vermögensverwalters sollten selbstverständlich auch die Kosten der depotführenden Bank berücksichtigt werden. Diese setzen sich primär aus Kosten für Depotführung und Transaktionen zusammen.

Reicht Ihre Bank die Kickbacks an Sie weiter?

Wenn Banken und Berater ihren Kunden Investments verkaufen, erhalten sie in der Regel Kickbacks von den Produktanbietern. Für Berater und Banken sind die Kickbacks ein Verkaufsanreiz, sie stehen einer objektiven Beratung jedoch entgegen. Die meisten Anleger wissen mittlerweile um die Existenz von Kickbacks. In der Vermögensverwaltung besteht eine gesetzliche Pflicht für den Vermögensverwalter, sämtliche Kickbacks an Sie weiterzureichen.

Ex-ante Kosten

Welche Kosten fallen im Laufe der Jahre für Ihre Anlagesumme, Ihren Vermögensverwaltungsvertrag, Ihren Depotvertrag sowie für die eingesetzte Wertpapiere an?

Ex-post Kosten

Welche Kosten sind im letzten Jahr tatsächlich in welcher Kategorie angefallen?

Dokumentation

Die Kosten sollten in dem Vermögensverwaltungsvertrag und im Depotvertrag dokumentiert sein. Die Ex-ante Kosten sollten Ihnen mit dem Vermögensverwaltungsvertrag zur Verfügung gestellt werden. Sie sollten jährlich eine Ex-post-Übersicht der angefallenen Kosten erhalten.

Zertifizierte Investmentplanung

So funktioniert die Vermögensverwaltung bei der Deutschen Wertpapiertreuhand.

Detailinformationen

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